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   OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - I-24 U 64/01   

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https://dejure.org/2002,5361
OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - I-24 U 64/01 (https://dejure.org/2002,5361)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2002 - I-24 U 64/01 (https://dejure.org/2002,5361)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2002 - I-24 U 64/01 (https://dejure.org/2002,5361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen schuldhaft fehlerhafter rechtlicher Vertretung in einem Kündigungsrechtsstreit; Nichteinhaltung der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage als Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen einer rechtlichen Vertretung; Verletzung der Verpflichtung zur ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 675 § 276; KSchG § 1 § 4
    Anwaltsregress wegen verspäteter Erhebung einer Kündigungsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2003, 659
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
    Die für eine verhaltensbedingte Kündigung grundsätzlich erforderliche Abmahnung (vgl. BAG NJW 1989, 2493) ist danach bewiesen.

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die bis zur Abmahnung geschehenen Verfehlungen "verbraucht" und für die Kündigung bedeutungslos sind (vgl. BAG NJW 1989, 2493).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
    Dabei gelten die Beweislastregeln des Vorprozesses grundsätzlich auch im Regressprozess (vgl. BGH NJW 2000, 1572; 2001, 2169, 2170; 2001, 146, 148 ).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
    Dabei gelten die Beweislastregeln des Vorprozesses grundsätzlich auch im Regressprozess (vgl. BGH NJW 2000, 1572; 2001, 2169, 2170; 2001, 146, 148 ).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
    Dabei hatte der Beklagte den nach den Umständen sichersten und ungefährlichsten Weg vorzuschlagen (vgl. zur Anwaltshaftung: BGH NJW-RR 2000, 791; NJW 1996, 2648).
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
    Soweit nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich war, hatte sich der Beklagte - über die Angaben des Klägers hinausum eine ergänzende Sachaufklärung zu bemühen (vgl. BGH NJW 1998, 2048, 2049).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
    Eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens, die die Kündigung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 b) KSchG sozial ungerechtfertigt hätte erscheinen lassen (vgl. BAG NJW 1985, 1797), bestand nicht.
  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
    Der Kläger trägt insoweit die Beweislast, die durch den Beweis des ersten Anscheins und die -gegenüber § 286 ZPO- geringeren Anforderungen des § 287 ZPO an die Darlegungslast und an das Beweismaß erleichtert wird (vgl. BGH NJW 2000, 2814, 2815).
  • BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96

    Schadensersatzpflicht des Patentanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
    Dabei hatte der Beklagte den nach den Umständen sichersten und ungefährlichsten Weg vorzuschlagen (vgl. zur Anwaltshaftung: BGH NJW-RR 2000, 791; NJW 1996, 2648).
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 270/90

    Mitteilung der Schwangerschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
    Die für die soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung erforderliche negative Zukunftsprognose (vgl. BAG, NJW 1991, 1909) war im Streitfall gegeben.
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
    Bei einer fehlerhaften Tätigkeit haftet der Beklagte seinen Mitgliedern nach vertragsrechtlichen Grundsätzen, ähnlich einem Anwalt (vgl. BGH NJW 1981, 1553; Urteil vom 10. Januar 2002 -III ZR 62/01- EBE/BGH 2002, 58; Palandt-Heinrichs, BGB, 61 Aufl., § 31 Rdnr.12, § 38 Rdnr.1, § 276 Rdnr.46).
  • BGH, 03.05.2001 - IX ZR 46/00

    Beweislastregeln in einem Haftpflichtprozeß

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 50/80

    Pflichten - Gewerkschaft - Mitglied - Rechtsschutz

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 24 U 79/11

    Arbeitnehmervereinigung haftet ähnlich einem Anwalt!

    Für Vereinigungen, die sich mit Rechtsberatung und Rechtsbesorgung befassen, gelten insoweit grundsätzlich die gleichen Sorgfaltsanforderungen wie für einen Rechtsanwalt (vgl. BGH, NJW 1981, 1553; NJW 2002, 1115; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 280 Rdnr. 75; vgl. a. Senat, Urt. v. 19.03.2002 - 24 U 64/01, AnwBl 2003, 659).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 24 U 69/09

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anwaltsregresses eines Arbeitnehmers

    Diese Beweislastregeln des Vorprozesses gelten auch im Regressprozess (vgl. BGH NJW 2000, 1572; Senat AnwBl 2003, 659 ff.).
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